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(Wieder -) Aufnahme

... eine Information, wenn Sie wieder in die Kirche eintreten wollen.

Sie sind aus der Kirche ausgetreten
Sie waren enttäuscht oder verärgert über die Kirche. Sie wollten Kirchenbeitrag sparen. Der Glaube ist Ihnen fremd geworden.

Das Leben ist weitergegangen
Sie haben Gott neu gefunden. Sie wollen wieder in einer Gemeinschaft den Glauben leben und feiern.

Sie wollen in die Kirche zurückkehren
Sie haben die ehrliche Absicht wieder in die katholische Kirche einzutreten. Sie wollen auch in Zukunft hier bleiben.

Die ersten Schritte dazu
Suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Pfarrer Ihrer Wohnpfarre oder einem anderen Priester. Er wird mit Ihnen besprechen, was Sie weiter zu tun haben.

Die Wiederaufnahme
Sie geschieht durch den Priester. Das kann ganz einfach in der Pfarrkanzlei stattfinden, oder auch sehr feierlich während eines Gottesdienstes in der Kirche oder im Familienkreis. Sie können jene Form frei wählen, die Ihnen zusagt.

Benötigte Dokumente:
- Taufschein
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- evtl. Heiratsurkunde und Trauungsschein

Falsche Gerüchte ...
Sie müssen keine auswendig gelernten Gebete aufsagen oder eine Prüfung machen. Sie müssen auch nicht den Kirchenbeitrag seit Ihrem Austritt nachzahlen!
Die Beitragspflicht beginnt im Jahr nach dem Wiedereintritt. Die Höhe Ihres Beitrages können Sie bei der Öffnet externen Link in neuem FensterKirchenbeitragsstelle erfahren.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.eintreten.at

Aufnahme in die r.k. Kirche

Sie gehören einem anderen christlichen Bekenntnis an und wollen in die römisch-katholische Kirche eintreten?

Voraussetzung ist die vorherige Abmeldung von Ihrer bisherigen Glaubensgemeinschaft beim Magistratischen Bezirksamt.

Benötigte Dokumente:
-
Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Taufschein (mit Austrittsvermerk)
- evtl. Heiraturkunde und Trauungsschein

Bitte, wenden Sie sich zuerst an unsere Pfarrsekretärin! Sie wird Ihnen weiterhelfen.

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Seiteninformation:
Veröffentlicht von: Stefan Wurm
Letzte Änderung: 9.01.2013 22:09
Erstellt: 13.06.2011 14:21
 

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