Der Pfarrgemeinderat (PGR)

... ist ein pastorales Gremium, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung trägt.
Ausgehend von der Situation der Menschen am Ort, dem sozialen und kulturellen Milieu arbeitet der Pfarrgemeinderat an der Entwicklung seiner Gemeinde; damit sie als Lebensraum des Evangeliums glaubwürdig ist.

Wir begleiten ihn mit unserem Gebet und wünschen ihnen Gottes Segen und eine, für sich selbst und für unsere Gemeinde, erfolgreiche und fruchtbare Arbeit.

Die Zusammensetzung des aktuellen Pfarrgemeinderates finden Sie unter PGR 2022-2027

 

Ordnung für den Pfarrgemeinderat (PGO)

PGO ab 19.03.2017

PGO ab 22.03.2022

Der Vermögensverwaltungsrat (VVR)

....ist ein vom kirchlichen Gesetzbuch CIC (can. 537) vorgeschriebenes eigenständiges Gremium mit einer eigenen Ordnung (VVRO), das eng mit dem PGR zusammenarbeitet (vgl. PGO 3.2, GO 6.1, VVRO 4.f bis i). Der Vermögensverwaltungsrat (VVR) hat  die kirchliche Vermögensverwaltung im Rahmen der vom Diözesanbischof erlassenen Normen (Ordnungen) zu besorgen. Bei der Mitwirkung in den Angelegenheiten der kirchlichen Vermögensverwaltung kommt dem VVR Entscheidungsrecht zu.  
Der VVR ist als gesetzlicher Vertreter des kirchlichen Vermögens im Namen folgender Rechtspersönlichkeiten tätig:  der Pfarre, der Pfarrkirche,  der nichtinkorporierten Pfarrpfründe und sonstiger Pfründe des Pfarrbereichs, sofern es sich um Baulastangelegenheiten handelt, der rechtsfähigen pfarrlichen Stiftungen, der anvertrauten Filialkirchen,  des kirchlichen Eigentümers des Pfarrheims.
Die Zusammensetzung des aktuellen Vermögensverwaltungsrates finden Sie unter VVR 2022 - 2027

Ordnung für den pfarrlichen Vermögensverwaltungsrat (VVRO)

VVRO ab 19.03.2017

VVRO ab 20.03.2022