Gottesdienste in der Kirche sind wieder möglich ab 15.05.2020
Ab 15.05.2020 kann Gottesdienst in der Kirche wieder gefeiert werden, allerdings mit folgenden Auflagen: Für das Betreten von Kirchenräumen u.a. zum persönlichen Gebet ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen (dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr), und den Mindestabstand von 1 m einzuhalten. Für die Feier der Gottesdienste sind folgende Maßnahmen verpflichtend:
10 m² pro Person müssen vorhanden sein.
Einhaltung des Mindestabstands von 2 m zwischen den Personen.
Alle TeilnehmerInnen haben Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen.
Es muss einen Ordnerdienst bei der Eingangstür der Kirche geben.
Regelmäßige Desinfizierung von Flächen bzw. Gegenständen, die häufig angefasst und verwendet werden.
In unserer Pfarre haben wir mit der Vorabendmesse am 16.05.2020 wieder begonnen. Diesen Vorgaben zufolge dürfen 29 Personen mit Voranmeldung die Messe in unserer Kirche besuchen. Wir danken allen ganz herzlich, die bei der Vorbereitung des Neubeginns mitgearbeitet haben. Webredaktion.